Fragen und Antworten

Ist ein exportierender Hersteller zum Garantienachweis in Deutschland und im Zielland verpflichtet?

Hersteller, die Elektro- und Elektronikgeräte unmittelbar an Nutzer in privaten Haushalten in einem anderen EU-Mitgliedstaat abgeben, sind grundsätzlich in Deutschland zum Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie verpflichtet.

Gleichzeitig kann unter Umständen eine solche Garantienachweispflicht (in vielen EU-Mitgliedstaaten besteht insoweit die Pflicht zur Teilnahme an einem sog. „collective scheme“) auch in dem EU-Mitgliedstaat bestehen, in den die Elektro- und Elektronikgeräte exportiert werden.

Um eine daraus resultierende Verpflichtung zum "doppelten" Garantienachweis zu vermeiden, kann in Fällen, in den der Hersteller Elektro- und Elektronikgeräte ausschließlich in anderen EU-Mitgliedstaaten in Verkehr bringt, der Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie gegenüber der stiftung ear durch eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellte Internationale Garantiebestätigung (sog. International WEEE-Guarantee-Certification, „IWGC") erbracht werden. Die IWGC erbringt den Nachweis darüber, dass eine insolvenzsichere Garantie zur Sicherstellung der Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung der Elektro- und Elektronikgeräte in dem anderen EU-Mitgliedstaat besteht.

Eine solche IWGC ist daher nicht ausreichend, wenn der Hersteller auch in Deutschland Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringt. In diesem Fall muss der Hersteller auch zur Sicherstellung der Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung der in Deutschland in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte wie üblich eine insolvenzsichere Garantie nachweisen.

Weitere Informationen zur IWGC entnehmen Sie bitte dieser Seite.

Das Formular einer solchen IWGC finden Sie hier.