Welche Aufgaben hat die stiftung ear und welche nicht?
Die Aufgaben der stiftung ear als Gemeinsame Stelle der Hersteller sind in § 14 ElektroG beschrieben.
Aufgaben der stiftung ear sind unter anderem nicht
- die praktische Durchführung der Rücknahme und Entsorgung incl. Logistiksteuerung,
- die Vermittlung von Logistik- und Entsorgungsleistungen (Verbot nach § 14 Abs. 9 ElektroG),
- Vorgaben zu und Überwachung der Stoffverbote nach § 5 ElektroG,
- Vorgaben zu und Überwachung der Kennzeichnung nach § 7 ElektroG, oder
- Vorgaben zu und Überwachung der Behandlungs- und Verwertungsaktivitäten einschließlich Zertifizierungen nach §§ 11 und 12 ElektroG.
Elektro- und Elektronikgeräte
- Was ist ein Elektro- und Elektronikgerät im Sinne des ElektroG?
- Welche Elektro- und Elektronikgeräte fallen nach § 2 Abs. 2 S. 1 ElektroG nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG?
- Was ist eine Geräteart?
- Was ist eine Kategorie?
- Gibt es Handlungshilfen, anhand derer ein Hersteller eine erste Zuordnung eines Gerätes zu einer Kategorie treffen kann?
- Wie lassen sich Haushaltsgroß- und Haushaltskleingeräte voneinander abgrenzen?
- Fallen Nachtspeicherheizgeräte in den Anwendungsbereich des ElektroG?
- Fallen Batterien unter das ElektroG?
- Wie ist mit in Altgeräten enthaltenen Batterien und Akkumulatoren zu verfahren?
- Müssen Batterien und Akkumulatoren bei der Ermittlung der in Verkehr gebrachten Menge mitgerechnet werden?
- Was ist die Marke im Sinne des ElektroG und wie ist die Kennzeichnung mit der Marke nachzuweisen?
- Wer überwacht die Einhaltung der Stoffverbote nach § 5 ElektroG?
- Wann kann ein Medizinprodukt als „infektiös“ angesehen werden?
- Fallen Photovoltaik-Module in den Anwendungsbereich des ElektroG?