Fragen und Antworten

Welche Aufgaben hat die stiftung ear und welche nicht?

Die Aufgaben der stiftung ear als Gemeinsame Stelle der Hersteller sind in § 14 ElektroG beschrieben.

Aufgaben der stiftung ear sind unter anderem nicht

  • die praktische Durchführung der Rücknahme und Entsorgung incl. Logistiksteuerung,
  • die Vermittlung von Logistik- und Entsorgungsleistungen (Verbot nach § 14 Abs. 9 ElektroG),  
  • Vorgaben zu und Überwachung der Stoffverbote nach § 5 ElektroG,  
  • Vorgaben zu und Überwachung der Kennzeichnung nach § 7 ElektroG, oder
  • Vorgaben zu und Überwachung der Behandlungs- und Verwertungsaktivitäten einschließlich Zertifizierungen nach §§ 11 und 12 ElektroG.