Fragen und Antworten

Was ist eine Kategorie?

In § 2 Abs. 1 S. 1 ElektroG sind abschließend insgesamt 10 Kategorien aufgeführt. Nur Elektro- und Elektronikgeräte, die in eine dieser Kategorien einzuordnen sind, fallen in den Anwendungsbereich des ElektroG.

Die einzelnen Kategorien sind:

1. Haushaltsgroßgeräte

2. Haushaltskleingeräte

3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik

4. Geräte der Unterhaltungselektronik

5. Beleuchtungskörper

6. Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)

7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte

8. Medizinprodukte (mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte)

9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente

10. Automatische Ausgabegeräte

Im Anhang I zum ElektroG sind für jede Kategorie Gerätebeispiele aufgeführt. Im ear-Regelbuch werden die einzelnen Kategorien weiter unterteilt. Die Unterteilung erfolgt in Gerätearten (mindestens 2 je Kategorie).

Die Unterteilung in Kategorien (und auch Gerätearten) trägt der unterschiedlichen Beschaffenheit, Lebensdauer usw. aller denkbaren Elektro- und Elektronikgeräte und die hieraus resultierenden unterschiedlichen Entsorgungserfordernisse und -wege sowie Garantieanforderungen Rechnung.