Müssen Batterien und Akkumulatoren bei der Ermittlung der in Verkehr gebrachten Menge mitgerechnet werden?
Ob Batterien und Akkumulatoren bei der Mengenermittlung für die Meldung in Verkehr gebrachter Geräte zu berücksichtigen sind oder nicht, entscheiden die in einem Produktbereich vertretenen Hersteller durch Regelsetzung verbindlich für alle Hersteller dieses Produktbereichs. Zu den getroffenen Festlegungen vgl. Regel ear 04-001 (In Verkehr gebrachte Mengen (Input)).
Elektro- und Elektronikgeräte
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