Fallen Nachtspeicherheizgeräte in den Anwendungsbereich des ElektroG?
Nachtspeicherheizgeräte unterliegen als Haushaltsgroßgeräte (Kategorie 1) dem Anwendungsbereich des ElektroG und müssen daher auch an den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger angenommen werden. Der Umstand, dass Nachtspeicherheizgeräte eventuell Asbest enthalten können, ändert daran nichts. Beim Umgang mit asbesthaltigen Nachtspeicherheizgeräten sind lediglich die insoweit geltenden besonderen gesetzlichen Anforderungen zu beachten.
Elektro- und Elektronikgeräte
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