Fragen und Antworten

Fallen Nachtspeicherheizgeräte in den Anwendungsbereich des ElektroG?

Nachtspeicherheizgeräte unterliegen als Haushaltsgroßgeräte (Kategorie 1) dem Anwendungsbereich des ElektroG und müssen daher auch an den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger angenommen werden. Der Umstand, dass Nachtspeicherheizgeräte eventuell Asbest enthalten können, ändert daran nichts. Beim Umgang mit asbesthaltigen Nachtspeicherheizgeräten sind lediglich die insoweit geltenden besonderen gesetzlichen Anforderungen zu beachten.