Was sind dual-use-Geräte im Sinne des ElektroG?
Dual-use-Geräte sind Elektro- und Elektronikgeräte, die sowohl in privaten Haushalten als auch gewerblich genutzt werden können. Grundsätzlich werden dual-use-Geräte als b2c-Geräte eingeordnet. Soweit Beschaffenheit und Menge der zum Beispiel in Gewerbebetrieben, Büros, Behörden oder Schulen anfallenden Altgeräte mit den in privaten Haushaltungen anfallenden Altgeräten vergleichbar sind, können diese bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern angeliefert werden. Daher ist auch für diese Geräte die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung für den Fall, dass der Hersteller nicht mehr greifbar ist, durch den Nachweis einer insolvenzfesten Garantie zu sichern.
Ausnahmsweise stellen dual-use-Geräte dann b2b-Geräte dar, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die Geräte tatsächlich nicht an private Haushaltungen oder gleichgestellte Herkunftsbereiche abgegeben werden.
b2c-Geräte
- Was sind b2c-Geräte im Sinne des ElektroG?
- Was fällt unter den Begriff „privater Haushalt“?
- Hat der Begriff "Haushalt" in „Haushaltsgroßgeräte/Haushaltskleingeräte“ dieselbe Bedeutung wie im Rahmen des Begriffs "private Haushalte" im Sinne des § 3 Abs. 4 ElektroG?
- Gibt es auch ausschließlich gewerblich genutzte Haushaltsgroßgeräte oder Haushaltskleingeräte?