Hat der Begriff "Haushalt" in „Haushaltsgroßgeräte/Haushaltskleingeräte“ dieselbe Bedeutung wie im Rahmen des Begriffs "private Haushalte" im Sinne des § 3 Abs. 4 ElektroG?
Nein. Aus § 3 Abs. 4 ElektroG geht hervor, dass für den Begriff „privater Haushalt“ der Ort der Nutzung bzw. Anfall als Altgerät entscheidend ist, nicht aber, ob ein Elektro- und Elektronikgerät auch der Haushaltsführung dient. Der Begriff „Haushalt“ in „Haushaltsgroßgeräte“ bzw. „Haushaltskleingeräte“ im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ElektroG umfasst umgekehrt nicht nur Geräte, die in privaten Haushalten im Sinne des § 3 Abs. 4 ElektroG genutzt werden, sondern auch alle anderen in Industrie und Gewerbe genutzten, funktional betrachtet der Haushaltsführung dienenden Geräte.