Fragen und Antworten

Gibt es auch ausschließlich gewerblich genutzte Haushaltsgroßgeräte oder Haushaltskleingeräte?

Ja. Unter die „Haushaltsgroßgeräte“ oder „Haushaltskleingeräte“ im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ElektroG fallen auch alle vergleichbaren Elektro- und Elektronikgeräte, die für die Verwendung außerhalb von Privathaushalten konzipiert und bestimmt sind und auch ausschließlich im gewerblichen oder industriellen Bereich genutzt werden. Es kommt dabei nur auf ihre funktionale Vergleichbarkeit mit den in Anhang I zum ElektroG unter den Kategorien 1 und 2 aufgeführten Geräten an.