Wodurch unterscheiden sich b2b-Geräte von b2c-Geräten?
Anders als Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können (b2c-Geräte), dürfen b2b-Geräte nicht bei Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger angeliefert und von diesen den Behältnissen beigegeben werden, die von den Herstellern kostenlos abzuholen sind. Dementsprechend sind Hersteller von b2b-Geräten auch nicht zur Abholung von Altgeräten bei Übergabestellen verpflichtet.
Macht ein Hersteller bei der Registrierung glaubhaft, dass seine Geräte b2b-Geräte sind, muss er für die entsprechenden Mengen anders als ein Hersteller von b2c-Geräten keine Garantie nachweisen und auch nicht die Fähigkeit zur bundesweiten Abholung bei Übergabestellen sicherstellen