Wie erfolgt die Glaubhaftmachung der b2b-Eigenschaft von Geräten?
Wählt ein Hersteller für die Registrierung eine Geräteart aus, die nur für b2b-Geräte existiert, muss er in einer eigenen Maske im ear-System oder in einer separaten Nachricht an die stiftung ear begründen, warum es sich bei den betreffenden Geräten um b2b-Geräte handelt. Die Begründung muss von der stiftung ear als glaubhaft akzeptiert und freigegeben werden, bevor die Registrierung erteilt werden kann.
In der Begründung ist mindestens zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
- Um welche Art von Geräten handelt es sich genau, die unter der betreffenden Marke, für die die Registrierung beantragt wird, in Verkehr gebracht werden sollen?
- Wozu werden die Geräte genutzt?
- Warum kommen Geräte dieser Art in der Regel in privaten Haushalten nicht vor?
Soweit vorhanden, sollten Prospektmaterial, Dokumentationen, Fotos oder Internetdarstellungen zur unterstützenden Erläuterung der Geräte eingereicht werden. Eingereichte Unterlagen müssen in deutscher Sprache, ggf. in deutscher Übersetzung vorliegen. Keine Rolle für die Begründung spielt der Vertriebsweg, in der Regel auch nicht der Preis. Werden die Geräte jedoch im Handel zum Erwerb oder zur Nutzung durch private Haushalte angeboten, ist regelmäßig nicht von b2b-Geräten auszugehen.