Fragen und Antworten

Was sind b2b-Geräte im Sinne des ElektroG?

Als b2b-Geräte (business-to-business-Geräte) werden solche Elektro- und Elektronikgeräte bezeichnet, für die der Hersteller gemäß § 6 Abs. 3 S. 2 ElektroG glaubhaft machen kann, dass sie ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden (tatsächliche Verwendung) oder dass solche Geräte gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden (bestimmungsgemäße Verwendung).

Die Frage, ob ein Gerät ein b2b-Gerät ist, muss vor dem Hintergrund beantwortet werden, dass bei der Registrierung mit einer solchen Geräteart keine insolvenzsichere Garantie nachgewiesen werden muss. Entscheidend für die b2b-Eigenschaft eines Gerätes ist daher nicht der Vertriebsweg (zum Beispiel Abgabe nur an gewerbliche Zwischenhändler), sondern der Ort der möglichen Nutzung. b2b-Geräte sind also praktisch ausschließlich gewerblich nutzbare Geräte, die zum Beispiel wegen ihres Verwendungszwecks, wegen besonderer Voraussetzungen für ihren Einsatz (erforderliche Betriebsgenehmigungen, besondere Umgebung oder qualifiziertes Fachpersonal), aufgrund ihrer Größe oder wegen anderer Eigenschaften, eine Nutzung im privaten Bereich unmöglich oder zumindest unwahrscheinlich machen.