Müssen sich Hersteller von b2b-Geräten ebenfalls registrieren lassen?
Das ElektroG gilt grundsätzlich für alle elektrischen und elektronischen Geräte, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, unabhängig von der Art ihrer Nutzung. Hersteller gewerblich genutzter Geräte müssen sich daher ebenfalls registrieren lassen. Allerdings ist der Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie bei Glaubhaftmachung der b2b-Eigenschaft eines Gerätes für die Registrierung mit einer solchen Geräteart nicht erforderlich. Für Hersteller von b2b-Geräten gelten auch andere Verpflichtungen bezüglich Rücknahme und Mengenmeldungen.