ör-Entsorgungsträger
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger melden der stiftung ear ihre Abholstellen weiter
Testversion zur Jahres-Statistik-Meldung
Zur Testversion der Jahres-Statistik-Meldung geht es hier weiter
Handbuch zur Jahres-Statistik-Meldung
Das Handbuch beinhaltet Hilfestellungen zur Jahres-Statistik-Meldung.
Sammelgruppen
der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. weiter
Allgemeine Informationen
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sind seit dem 24. November 2005 durch das ElektroG verpflichtet, der stiftung ear ihre Abholstellen zu melden. Nur nach erfolgter Anmeldung kann die stiftung ear die Abholung der bereitgestellten Behältnisse gegenüber einem verpflichteten Hersteller anordnen.
Die Anmeldung ist für örE kostenlos.
Die örE informieren die stiftung ear, wenn Behältnisse zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten voll sind. Die stiftung ear ermittelt dann die zur Abholung verpflichteten Hersteller.
Die Meldung voller Behältnisse erfolgt entweder
- über das Internet oder
- mit dem von der stiftung ear zur Verfügung gestellten Handheld.
Entsprechend der Rücknahmeverpflichtung stellen die Hersteller den örE die Behältnisse, die zur ordnungsgemäßen Sammlung der Elektro-Altgeräte benötigt werden, kostenfrei zur Verfügung.
Für Fragen rund um die Behälterabholung/-gestellung und die Optierung nach § 9 Abs. 6 ElektroG stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter +49 911 76665-0 oder per E-Mail (system@stiftung-ear.de) zur Verfügung.