1.1 Seit Anfang März 2005 ist die stiftung elektro-altgeräte register® die Gemeinsame Stelle der Hersteller im Sinne des § 6 Absatz 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ("ElektroG"). Auf ihren Internetseiten eröffnet sie Herstellern und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (im Folgenden gemeinsam als Nutzer bezeichnet), welche von den Anforderungen des ElektroG betroffen sind bzw. sein werden, die Möglichkeit, die für sie in Umsetzung des ElektroG bereits erarbeitete ear-Systemsoftware kostenlos im Testbetrieb zu nutzen.
1.2 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für den Einsatz der im Folgenden beschriebenen ear-Systemsoftware.
Die stiftung elektro-altgeräte register® kann diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Sie wird die geänderte Version der Allgemeinen Nutzungsbedingungen auf ihren Internetseiten dem Nutzer zur Verfügung stellen und ihn gesondert darauf hinweisen. Dies beinhaltet nicht die Angabe der einzelnen Änderungen. Die geänderten Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten mit erneuter Inanspruchnahme der ear-Systemsoftware durch den Nutzer als anerkannt.
3.1 Die stiftung elektro-altgeräte register® eröffnet dem Nutzer die Möglichkeit, die auf ihren Internetseiten bereitgestellte ear-Systemsoftware kostenlos und zu Testzwecken zu nutzen. Die stiftung elektro-altgeräte register® kann diese Nutzungsmöglichkeit jederzeit einschränken oder ganz aufheben. Der Testbetrieb endet automatisch mit Bereitstellung der endgültigen Version der ear-Systemsoftware durch die stiftung elektro-altgeräte register® auf ihren Internetseiten. Die stiftung elektro-altgeräte register® wird den Nutzer hierauf gesondert auf ihren Internetseiten hinweisen.
3.2 Da sich die ear-Systemsoftware in einem Teststadium befindet ist nicht auszuschließen, dass der Nutzer bestimmte Funktionalitäten des endgültigen Programms im Testbetrieb nicht nutzen kann. Insbesondere ist es bei einer Testnutzung nicht möglich sämtliche, im späteren Registrierungs- bzw. Anmeldeprozess nötigen, Schritte abzubilden. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine besondere Funktionalität der Testversion der ear-Systemsoftware.
3.3 Die stiftung elektro-altgeräte register® stellt die ear-Systemsoftware ausschließlich in deutscher Sprache bereit. Ein Anspruch des Nutzers auf Bereitstellung der ear-Systemsoftware in einer anderen Sprache sowie auf Übersetzung einzelner Programmtexte oder von Texten der gesamten ear-Systemsoftware, gleich in welche Sprache, besteht nicht.
3.4 Die stiftung elektro-altgeräte register® kann jederzeit ohne Angabe von Gründen die Testversion der ear-Systemsoftware einem neueren Entwicklungsstand anpassen, weitere Funktionalitäten bereitstellen oder bestehende Funktionalitäten einschränken oder aufheben. Im Rahmen einer Systemaktualisierung kann es erforderlich werden, dass der Zugriff auf die ear-Systemsoftware zeitweise eingeschränkt oder ausgesetzt wird. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf ständige Verfügbarkeit der ear-Systemsoftware.
3.5 Die Testversion der ear-Systemsoftware ist auf maximal 50 Testnutzer ausgelegt. Infolgedessen kann es zeitweise zu Zugriffseinschränkungen kommen. Darüber hinaus können Laufzeit- wie auch Geschwindigkeitsprobleme beim Datentransfer nicht ausgeschlossen werden.
3.6 Sämtliche vom Nutzer eingegebene Daten werden in von der stiftung elektro-altgeräte register® näher bestimmten Zeiträumen unwiederbringlich gelöscht. Die stiftung elektro-altgeräte register® wird den Nutzer gesondert auf ihren Internetseiten hinweisen, wenn sie beabsichtigt Löschungszeiträume einzuführen.
3.7 Daten, die der Nutzer im Rahmen der Testphase der ear-Systemsoftware eingibt, können unter keinen Umständen für eine spätere Registrierung als Hersteller oder Anmeldung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gespeichert, verwendet oder sonst nutzbar gemacht werden. Aus der Eingabe etwaiger Daten entsteht weder ein Anspruch auf Übernahme der Daten in die Endversion der ear-Systemsoftware noch auf Registrierung als Hersteller oder auf Anmeldung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger.
3.8 Die Übermittlung von Daten und Programmen von und zur stiftung elektro-altgeräte register® wie auch die Nutzung der ear-Systemsoftware erfolgt ausschließlich auf Gefahr und Verantwortung des Nutzers. Dies gilt insbesondere für den Schutz der Daten vor Ausspähung durch Dritte während der Übermittlung zur stiftung elektro-altgeräte register®. Der Nutzer entspricht seinen Sorgfaltsanforderungen im Bereich der Datenhaltung dadurch, dass er seine auf den mit der stiftung elektro-altgeräte register® verbundenen Computersystemen befindlichen Daten regelmäßig auf hiervon physisch getrennten Datenträgern speichert.
Der Nutzer überprüft alle Daten und Dateien, die er zur stiftung elektro-altgeräte register® übermittelt, vor dem Versenden auf Virenbefall. Er setzt stets die aktuelle Version einer marktüblichen Antivirensoftware ein.
Die stiftung elektro-altgeräte register® stellt ihre ear-Systemsoftware dem Nutzer unentgeltlich zu Testzwecken zur Verfügung. Aus diesem Grund sind Sach- und Rechtsmängelgewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Der Nutzer erklärt sich bereit, ihm erkennbare Lücken oder sonstige Ungenauigkeiten im Programmablauf der Testversion der ear-Systemsoftware der stiftung elektro-altgeräte register® anzuzeigen. Die stiftung elektro-altgeräte register® stellt hierfür eine gesonderte E-Mail Adresse (system@stiftung-ear.de) bereit.
6.1 Die stiftung elektro-altgeräte register® haftet für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6.2 Darüber hinaus haftet die stiftung elektro-altgeräte register® nur für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Diese Haftung ist auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt.
6.3 Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht, soweit die stiftung elektro-altgeräte register® eine Garantie übernommen hat, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu schützen.
6.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.1 Die stiftung elektro-altgeräte register® ist Inhaber aller Rechte an der ear-Systemsoftware. Dies beinhaltet auch alle Rechte an Auswertungen, Beschreibungen, Formularen, Systemen, Programmschnittstellen, Datenbanken und an ihren sonstigen Werken sowie an ihrem Know-how. Der Nutzer verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was geeignet sein könnte, Rechte der stiftung elektro-altgeräte register® zu beeinträchtigen. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass Dritte diese Rechte nicht verletzen können. Vervielfältigungen, Verbreitungen, Bearbeitungen, andere Umgestaltungen und sonstige Verwertungen sind dem Nutzer, vorbehaltlich § 7.2, nur auf Grund gesonderter vertraglicher Vereinbarungen gestattet.
7.2 Die stiftung elektro-altgeräte register® räumt dem Nutzer das auf die Laufzeit des Testbetriebes zeitlich beschränkte und nicht ausschließliche Recht ein, die unter den §§ 1 und 3 beschriebene ear-Systemsoftware in der bereitgestellten deutschen Sprachversion inhaltlich derart beschränkt zu nutzen, dass der Nutzer die ear-Systemsoftware auf beliebig vielen Personal Computern seines Betriebes laufen lassen und zur Benutzung durch beliebig viele seiner Angestellten freigeben kann. Die hierzu erforderliche Vervielfältigung der Daten der ear-Systemsoftware in den Arbeitsspeicher des vom Nutzer verwendeten Personal Computers wie auch diejenige Vervielfältigung, die in einer lokalen Speicherung der Datenmasken der ear-Systemsoftware auf einem optischen oder magnetischen Datenträger sowie in deren Verkörperung durch einen Computerausdruck mittels eines stationären Druckers liegt, ist von der Rechtseinräumung in Satz 1 umfasst. Weitergehende Rechte sind ausdrücklich ausgeschlossen.
7.3 Verstößt der Nutzer gegen die in §§ 3, 4, 7.1, 7.2 genannten Verpflichtungen und Beschränkungen, ist die stiftung elektro-altgeräte register® berechtigt, den Nutzer insoweit von der weiteren Nutzung der ear-Systemsoftware auszuschließen, insbesondere den Zugriff hierauf zu sperren und sämtliche für den Nutzer gespeicherte Daten unwiederbringlich zu löschen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.
8.1 Die stiftung elektro-altgeräte register® verpflichtet sich, alle nach den geltenden Datenschutzvorschriften erforderlichen Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen zu treffen.
8.2 Werden personenbezogene Daten durch die stiftung elektro-altgeräte register® erhoben, erarbeitet oder genutzt, erfolgt dies unter den Voraussetzungen des § 9.1. Die stiftung elektro-altgeräte register® verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass alle Daten und deren Verarbeitung streng vertraulich behandelt und insbesondere nicht unbefugt an Dritte übermittelt werden. Entsprechende Verpflichtungen hat sie ihren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auferlegt.
9.1. Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit der Nutzung der Testplattform zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der stiftung elektro-altgeräte register® erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Der Nutzer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch seine mit der Nutzung der ear-Systemsoftware betrauten Angestellten der Geheimhaltungspflicht unterliegen.
9.2. Entsprechende Verpflichtungen treffen die stiftung elektro-altgeräte register® in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Nutzers, die ihr durch dessen Nutzung der ear-Systemsoftware bekannt werden.
10.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Nürnberg. Für Nichtkaufleute gilt diese Vereinbarung nur in Ermangelung eines inländischen Gerichtsstandes. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine wirtschaftlich sinnvolle Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt, so dass die Parteien sie gewählt hätten, wenn ihnen die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre. In dieser Weise ist auch zu verfahren, wenn der Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke enthalten sollte.