Registrierung, Mengenmeldung und Datenpflege
Systemzugang
Die Registrierung, Mengenmeldung und Datenpflege erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege über den Systemzugang auf den Webseiten der stiftung ear. Hier werden die Registrierungsdaten sowie die Angaben zur Garantieleistung hinterlegt.
Unverbindliche und kostenfreie Testregistrierung
Gerne können Sie sich unverbindlich und kostenfrei mit dem Registrierungsablauf der ear-Systemsoftware vertraut machen. Die im Rahmen der Testregistrierung übermittelte Test-Registrierungsnummer ist keine rechtsgültige Registrierungsnummer. Eine Übertragung der Daten aus dem Testbetrieb in den Echtbetrieb ist nicht möglich. Die Daten aus der Testregistrierung werden weder gespeichert noch anderweitig verwertet.
Klicken Sie auf Systemzugang und wählen Sie dann die unten stehende Testregistrierung.
Aktualisierung von Mengen- und Garantiedaten bestehender b2c-Registrierungen
Hersteller von in privaten Haushalten nutzbaren Elektro- und Elektronikgeräten (b2c- Geräte) haben der stiftung ear jährlich eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektro- und Elektronikgeräte nachzuweisen (§ 6 Abs. 3 S. 1 ElektroG). Der neue bzw. erneuerte Garantienachweis („Aktualisierung“) muss vor Ablauf eines Garantiegültigkeitszeitraumes zur Prüfung bei der stiftung ear eingereicht werden.
Wird der jährliche Garantienachweis nicht erbracht, so kann die stiftung ear die Registrierung widerrufen (§ 16 Abs. 3 Alt. 1 ElektroG).
Die Aktualisierung für den jeweils neuen, sich anschließenden Garantiegültigkeitszeitraum von wiederum maximal einem Jahr kann insbesondere durch Einreichung
- neuer Garantieunterlagen (z.B. neue Bürgschaft, Wechsel des Garantiekontos)
- zusätzlicher Unterlagen zu der bereits nachgewiesenen Garantie (z.B. Bestätigung der Aufstockung des Garantiebetrages auf dem Garantiekonto)
erfolgen.