Regelsetzung Produktbereich 4 (PB 4)
Aktuelle Regel: Gerätearten der Unterhaltungselektronik
EAR 03-004
Stand: Februar 2009
1. Gegenstand
Festlegung von Gerätearten der Kategorie 4: Geräte der Unterhaltungselektronik.
2. Ziel
Die Gerätearten bestimmen u.a., wie die Rücknahme- und Entsorgungsverpflichtungen zu berechnen sind (vgl. hierzu beispielsweise § 14 Abs. 5 Satz 2 und 3 ElektroG. Die Regel muss daher sicherstellen, dass einzelne Geräte Gerätearten wettbewerbsneutral zugeordnet werden.
3. Betroffene
Hersteller und Vertreiber (§ 3 Abs. 11 und 12 Satz 2 ElektroG), deren Geräte der Kategorie 4 nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 in Verbindung mit Nr. 4 zum Anhang I zum ElektroG zuzuordnen sind.
4. Hintergrund
Die Kategorie 4 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ElektroG umfasst ein breites Gerätespektrum mit möglicherweise erheblichen Unterschieden zwischen den einzelnen Gerätearten (vgl. § 3 Abs. 2 ElektroG). Dies beispielsweise in Bezug auf gleichartige Nutzung oder Funktionen, ihre mittlere Lebensdauer, Eigenschaften bei der Verwertung und damit letztlich der Kosten, die der Hersteller eines Geräts bei der Rücknahme aufzuwenden hat.
Außerdem kann die Kategorie sowohl Geräte enthalten, die in privaten Haushalten genutzt werden können (§ 6 Abs. 3 Satz 1 ElektroG: sog. „b2c-Geräte“) als auch ausschließlich gewerblich genutzte bzw. nutzbare (vgl. § 6 Abs. 3 Satz 2 ElektroG: sog. „b2b-Geräte“), die unterschiedlichen Anforderungen des ElektroG unterliegen.
Um eine gerechtere Zuordnung der Lasten aus dem ElektroG zu erreichen, wurde in § 3 Abs. 2 ElektroG die Geräteart als Grundlage der Herstellerpflichten, insbesondere der Rücknahmeverpflichtung, festgelegt.
Die Produktbereiche können daher Geräte einer Kategorie in sinnvoller Weise zu Gerätearten zusammenfassen, um eine wettbewerbsneutrale Verteilung der wirtschaftlichen Lasten aus dem ElektroG auf die Hersteller zu erreichen.
5. Festgelegte Gerätearten
| Gerätearten B2C |
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| und zugehörige Produkte als beispielhafte Aufzählung | ||||
| 5.1 TV-Geräte |
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| TV-Geräte wie zum Beispiel: | ||||
| CRT | ||||
| Plasma | ||||
| LCD | ||||
| TV-Rückprojektion | ||||
| TV-Kombinationsgeräte | ||||
| Sonstige TV- / Bildschirmgeräte zur optischen Darstellung von Bildern mit Ausnahme von Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik
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| 5.2 Übrige Geräte der Unterhaltungselektronik (mit Ausnahme von TV-Geräten) | ||||
| Video-Geräte wie zum Beispiel: | ||||
| VCR | ||||
| DVD-Player/-Recorder | ||||
| DVD-VCR-Kombinationsgeräte | ||||
| Video-Harddiskgeräte
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| Camcorder | ||||
| SAT- und sonstige Empfangszusatzgeräte wie zum Beispiel: | ||||
| Sat-Receiver | ||||
| Set-Top Boxen (DVB-T Receiver, DVB-C Receiver, DVB-S Receiver) | ||||
| Sat-Systeme (Paket inkl. Receiver, aktive Antenne, LNB) | ||||
| DVB-T-Antennen (aktiv) | ||||
| Verstärker und Umsetzer, TV - Converter | ||||
| Hausanschlussverstärker | ||||
| ZF-Verteiltechnik | ||||
| LNC / Speisesysteme | ||||
| DVB-T Modem | ||||
| DVB-C Modem | ||||
| Audio-Geräte (stationär) wie zum Beispiel: | ||||
| CD-Player/-Recorder | ||||
| Verstärker | ||||
| Receiver | ||||
| Cassetten-Recorder | ||||
| Plattenspieler | ||||
| Tonbandgeräte | ||||
| Lautsprecherboxen | ||||
| Audio Home Systems, Micro- / Mini- / Midi-Systeme | ||||
| Home Theatre Systeme | ||||
| Soundboards | ||||
| Audio / Video – Geräte (portable) wie zum Beispiel: | ||||
| CD - Player Portable | ||||
| Stereopockets | ||||
| MP3 – Geräte | ||||
| Radiorecorder / Radio – CD Recorder | ||||
| Kassetten-Recorder | ||||
| Uhrenradios | ||||
| DVD – Player | ||||
| Zubehör wie zum Beispiel: | ||||
| Kopfhörer | ||||
| (drahtlose) Mikrophone | ||||
| Fernbedienungen für Geräte der Unterhaltungselektronik | ||||
| Elektrische / Elektronische Musikinstrumente | ||||
| Elektrische / Elektronische Musikanlagen | ||||
| Sonstige Geräte zur Aufnahme oder Wiedergabe von Tönen oder Bildern, einschließlich Signalen, oder andere Technologien zur Übertragung von Tönen und Bildern mit anderen als Telekommunikationsmitteln. | ||||
| Geräteart B2B |
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| und zugehörige Produkte als beispielhafte Aufzählung | ||||
| 5.3 Professionelles Audio- u. Video- Equipment professionelle Großdisplays |
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| Sonstige Geräte zur Aufnahme oder Wiedergabe von Tönen oder Bildern, einschließlich Signalen, oder andere Technologien zur Übertragung von Tönen und Bildern mit anderen als Telekommunikationsmitteln, die ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden. | ||||