Produktbereiche, Regelsetzung und Regeln

Regelsetzung Produktbereich 4 (PB 4)

Aktuelle Regel: Gerätearten der Unterhaltungselektronik

EAR 03-004
Stand: Februar 2009

1. Gegenstand

Festlegung von Gerätearten der Kategorie 4: Geräte der Unterhaltungselektronik.

2. Ziel

Die Gerätearten bestimmen u.a., wie die Rücknahme- und Entsorgungsverpflichtungen zu berechnen sind (vgl. hierzu beispielsweise § 14 Abs. 5 Satz 2 und 3 ElektroG. Die Regel muss daher sicherstellen, dass einzelne Geräte Gerätearten wettbewerbsneutral zugeordnet werden.

3. Betroffene

Hersteller und Vertreiber (§ 3 Abs. 11 und 12 Satz 2 ElektroG), deren Geräte der Kategorie 4 nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 in Verbindung mit Nr. 4 zum Anhang I zum ElektroG zuzuordnen sind.

4. Hintergrund

Die Kategorie 4 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ElektroG umfasst ein breites Gerätespektrum mit möglicherweise erheblichen Unterschieden zwischen den einzelnen Gerätearten (vgl. § 3 Abs. 2 ElektroG). Dies beispielsweise in Bezug auf gleichartige Nutzung oder Funktionen, ihre mittlere Lebensdauer, Eigenschaften bei der Verwertung und damit letztlich der Kosten, die der Hersteller eines Geräts bei der Rücknahme aufzuwenden hat.

Außerdem kann die Kategorie sowohl Geräte enthalten, die in privaten Haushalten genutzt werden können (§ 6 Abs. 3 Satz 1 ElektroG: sog. „b2c-Geräte“) als auch ausschließlich gewerblich genutzte bzw. nutzbare (vgl. § 6 Abs. 3 Satz 2 ElektroG: sog. „b2b-Geräte“), die unterschiedlichen Anforderungen des ElektroG unterliegen.

Um eine gerechtere Zuordnung der Lasten aus dem ElektroG zu erreichen, wurde in § 3 Abs. 2 ElektroG die Geräteart als Grundlage der Herstellerpflichten, insbesondere der Rücknahmeverpflichtung, festgelegt.

Die Produktbereiche können daher Geräte einer Kategorie in sinnvoller Weise zu Gerätearten zusammenfassen, um eine wettbewerbsneutrale Verteilung der wirtschaftlichen Lasten aus dem ElektroG auf die Hersteller zu erreichen.

5. Festgelegte Gerätearten

Gerätearten B2C
und zugehörige Produkte als beispielhafte Aufzählung
5.1 TV-Geräte 
TV-Geräte wie zum Beispiel:
CRT
Plasma
LCD
TV-Rückprojektion
TV-Kombinationsgeräte
Sonstige TV- / Bildschirmgeräte zur optischen Darstellung von Bildern mit Ausnahme von Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik
5.2 Übrige Geräte der Unterhaltungselektronik (mit Ausnahme von TV-Geräten)
Video-Geräte wie zum Beispiel:
VCR
DVD-Player/-Recorder
DVD-VCR-Kombinationsgeräte
Video-Harddiskgeräte
Camcorder 
SAT- und sonstige Empfangszusatzgeräte wie zum Beispiel:
Sat-Receiver
Set-Top Boxen (DVB-T Receiver, DVB-C Receiver, DVB-S Receiver)
Sat-Systeme (Paket inkl. Receiver, aktive Antenne, LNB)
DVB-T-Antennen (aktiv)
Verstärker und Umsetzer, TV - Converter
Hausanschlussverstärker
ZF-Verteiltechnik
LNC / Speisesysteme
DVB-T Modem
DVB-C Modem
Audio-Geräte (stationär) wie zum Beispiel:
CD-Player/-Recorder
Verstärker
Receiver
Cassetten-Recorder
Plattenspieler
Tonbandgeräte
Lautsprecherboxen
Audio Home Systems, Micro- / Mini- / Midi-Systeme
Home Theatre Systeme
Soundboards
Audio / Video – Geräte (portable) wie zum Beispiel:
CD - Player Portable
Stereopockets
MP3 – Geräte
Radiorecorder / Radio – CD Recorder
Kassetten-Recorder
Uhrenradios
DVD – Player
Zubehör wie zum Beispiel:
Kopfhörer
(drahtlose) Mikrophone
Fernbedienungen für Geräte der Unterhaltungselektronik
Elektrische / Elektronische Musikinstrumente
Elektrische / Elektronische Musikanlagen
Sonstige Geräte zur Aufnahme oder Wiedergabe von Tönen oder Bildern, einschließlich Signalen, oder andere Technologien zur Übertragung von Tönen und Bildern mit anderen als Telekommunikationsmitteln.
Geräteart B2B
und zugehörige Produkte als beispielhafte Aufzählung
5.3 Professionelles Audio- u. Video- Equipment
professionelle Großdisplays
Sonstige Geräte zur Aufnahme oder Wiedergabe von Tönen oder Bildern, einschließlich Signalen, oder andere Technologien zur Übertragung von Tönen und Bildern mit anderen als Telekommunikationsmitteln, die ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden.