Die Gemeinsame Stelle der Hersteller muss gewährleisten, dass alle registrierten Hersteller an der internen Regelsetzung mitwirken können. Die Regelungen, die zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinsamen Stelle nötig sind, werden von Expertengremien der Hersteller erarbeitet. Dabei ist jeder Hersteller berechtigt, sich in die Expertengremien derjenigen Produktbereiche (Kategorien) einzubringen, denen sie bei der Registrierung zugeordnet wurden.
Es wurde folgende Interimsgeschäftsordnung und Interimswahlordnung für jeden PB angenommen.