Garantie, Glaubhaftmachung und Kosten

Garantie und Glaubhaftmachung

Bitte beantragen Sie die Registrierung mehrere Wochen vor dem geplanten Beginn des Vertriebes der Geräte, da Ihr Antrag von der stiftung ear zunächst bearbeitet werden muss. Erst dann kann die für das In-Verkehr-Bringen notwendige Registrierungsnummer erteilt werden. Haben wir Rückfragen zu Ihrem Antrag, kann dies die Bearbeitungszeit verlängern.

Zuordnung der Geräte zu Kategorie und Geräteart

Ordnen Sie Ihre Geräte einer der 10 Kategorien des ElektroG zu. Hilfestellung kann dabei die Beispielliste im Anhang I des ElektroG sein. Haben Sie sich für eine Kategorie entschieden, ermitteln Sie, ob es sich um b2c- oder b2b-Geräte handelt (mehr dazu unter Fragen und Antworten). Dementsprechend ordnen Sie die Geräte anschließend einer für diese Kategorie existierenden Geräteart zu. 

Garantie für b2c-Geräte

Wollen Sie b2c-Geräte in den Verkehr bringen, ist es für die Registrierung erforderlich, eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung der Geräte abzuschließen. Dazu können Sie auch einem Garantiesystem beitreten. Der erforderliche Umfang der Garantie ist abhängig von der Registrierungsgrundmenge, der voraussichtlichen Rücklaufquote und den voraussichtlichen Entsorgungskosten je Geräteart. Mehr zum Garantienachweis

Entsorgung

Stellen Sie rechtzeitig sicher, dass Sie Ihren Rücknahmeverpflichtungen fristgerecht nachkommen können und die zurückgenommenen Altgeräte gemäß den Bestimmungen des ElektroG behandelt und verwertet werden. Dazu können Sie z.B. einen Vertrag mit einem Entsorgungsdienstleister schließen. Mehr zur Entsorgung

Glaubhaftmachung für b2b-Geräte

Wollen Sie b2b-Geräte in den Verkehr bringen, ist ein Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie nicht erforderlich. Allerdings müssen Sie bitte zunächst glaubhaft machen, dass die in Verkehr zu bringenden Geräte b2b-Geräte sind. Begründen Sie dazu, warum die Geräte b2b-Eigenschaften besitzen. Welche Informationen in Ihrer Glaubhaftmachung enthalten sein sollten.

Entsorgung von b2b-Geräten 

Zur Entsorgung von b2b-Geräten, die bis einschließlich 23.03.2006 in Verkehr gebracht wurden, ist der Besitzer selbst verpflichtet. B2b-Geräte, die nach dem 23.03.2006 in Verkehr gebracht wurden, sind vom Hersteller zu entsorgen. Sie als Hersteller müssen dazu eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe schaffen und die Altgeräte entsorgen. Mehr zur Entsorgung