Glaubhaftmachung (b2b-Geräte)
Wenn ein Hersteller für die Registrierung eine Geräteart im ear-System auswählt, die b2b-Geräten vorbehalten ist, muss er in einem Pflichtfeld oder in einer separaten Nachricht an die stiftung ear begründen, warum die Geräte b2b-Eigenschaften besitzen.
Die Begründung muss von der stiftung ear akzeptiert und freigegeben werden, bevor die Registrierung erteilt werden kann.
In der Glaubhaftmachung ist mindestens zu folgenden Fragestellungen Stellung zu nehmen:
- Um was für Geräte handelt es sich genau, die unter der Marke, für die die Registrierung beantragt wird, in Verkehr gebracht werden sollen?
- Wozu werden die Geräte genutzt?
- Warum kommen Geräte dieser Art in der Regel in privaten Haushalten nicht vor?
Soweit vorhanden, sollte Prospektmaterial, Dokumentationen, Fotos oder Internetdarstellungen zur unterstützenden Erläuterung der Geräte der stiftung ear eingereicht werden. Eingereichte Unterlagen müssen in der Amtssprache deutsch oder in deutscher Übersetzung vorliegen.
Keine Rolle für die Begründung spielt der Vertriebsweg, in der Regel auch nicht der Preis. Werden die Geräte jedoch im Handel zum Erwerb oder zur Nutzung durch private Haushalte angeboten, ist regelmäßig von b2c-Geräten auszugehen.