Treuhänder (nur bei hersteller-individuellen Garantien)
Jeder zum Garantienachweis verpflichtete Hersteller muss bei Nutzung einer sogenannten „hersteller-individuellen Garantie“ einen Treuhänder wählen und mit diesem einen Treuhandvertrag schließen.
Erfolgt der Garantienachweis mittels einer sogenannten „kollektiven Garantie“, so hat der Garantiedienstleister bereits einen Treuhänder bestimmt. Ein Treuhänder muss dann nicht mehr benannt werden.
Aufgabe des Treuhänders
Aufgabe des Treuhänders ist es, nach Eintritt des Garantiefalls die operativen und finanziellen Pflichten des Herstellers aus dem ElektroG wahrzunehmen. Der Treuhänder steht mit Blick auf das Treugut nicht nur zu dem Hersteller, sondern auch zu der zuständigen Behörde sowie der beliehenen stiftung ear in einem Treuhandverhältnis. Somit wird dem Treuhänder die jeweilige Rechtsposition in Bezug auf das Treugut gegenüber dem Hersteller nicht fremdnützig, sondern eigennützig eingeräumt.
Treuhänder kann jede zuverlässige, neutrale und handlungsfähige natürliche oder juristische Person mit Sitz in Deutschland sein.
Folgende Personen können als Treuhänder anerkannt werden:
- ein Dienstleister
- ein externer, d.h. nicht beim Hersteller beschäftigter, Rechtsanwalt oder Steuerberater im Rahmen der durch die berufsständischen Regelungen bestehenden Grenzen
- ein Notar
- Verwandte wie Vater, Mutter, Geschwister, Kinder eines Einzelkaufmannes, sofern aktuell weder eine gegenseitige Unterhaltspflicht noch eine insbesondere finanzielle Beteiligung an dem Unternehmen besteht.
Die Treuhänderfunktion kann dagegen nicht übernommen werden von
- der stiftung ear
- dem Ehegatten oder einem unterhaltsberechtigten Kind eines die Registrierung beantragenden Einzelkaufmannes
- dem Ehegatten eines GmbH-Geschäftsführers bei Antragsstellung durch die GmbH
- einem Angestellten / Mitarbeiter des die Registrierung beantragenden Unternehmens
- einem Anteilseigner des die Registrierung beantragenden Unternehmens
- einem geschäftsführenden Gesellschafter des die Registrierung beantragenden Unternehmens
- einem Mutter- oder Tochterunternehmen des die Registrierung beantragenden Unternehmens
- der kontoführenden oder bürgenden Bank bzw. Versicherung.
Muster Treuhandverträge
Für die zwei Standardvarianten hersteller-individueller Garantien
- Garantiekonto mit Treuhandvertrag vom Treuhänder eröffnet
- Garantieerklärung mit Treuhandvertrag von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut oder Versicherer
stehen Ihnen Muster-Treuhandverträge zur Verfügung - als bearbeitbare Word-Datei oder als pdf-Dokument. Ein vorangestelltes Merkblatt fasst wichtige Informationen zum gewählten Garantienachweis noch einmal zusammen.
Wir empfehlen, die Anwendbarkeit des Vertragsmusters auf die individuelle Situation Ihres Unternehmens von Ihrem Hausjustiziar oder einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Die Verwendung der Musterverträge kann insbesondere im Falle der Einzahlung des Garantiebetrages auf ein vom Treuhänder eingerichtetes Garantiekonto mit gewerberechtlichen, finanzaufsichtsrechtlichen aber auch steuerrechtlichen Auswirkungen verbunden sein. Die stiftung ear übernimmt keine Haftung für Nachteile jedweder Art, die aus der Verwendung dieser Musterverträge entstehen.