Garantienachweis (b2c)
Grundlagen
Jeder Hersteller von in privaten Haushalten nutzbaren Elektro- und Elektronikgeräten ist verpflichtet, jährlich eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung und Entsorgung seiner Elektro- und Elektronikgeräte nachzuweisen. Das ElektroG bestimmt nicht näher, wie die insolvenzsichere Garantie in der Praxis ausgestaltet sein muss. Die stiftung ear stellt entsprechende Informationen und Musterverträge auf den folgenden Seiten zur Verfügung.