Garantienachweis (b2c)

Garantieunterlagen

Die bei der stiftung ear vorzulegenden Garantieunterlagen hängen von der von Ihnen gewählten Art des Garantienachweises ab.

Garantieunterlagen bei einem hersteller-individuellen Garantienachweis

Im Falle eines hersteller-individuellen Garantienachweises senden Sie bitte nach Antragstellung  und Hinterlegung der Garantiedaten im ear-System, alle nachfolgend angeführten Garantieunterlagen an die stiftung ear. Die Unterlagen können per E-Mail an garantie@stiftung-ear.de übersandt werden. Alternativ ist natürlich auch die Übersendung in schriftlicher Form (z.B. per Post) möglich.

1. Treuhandvertrag

Den mit dem Treuhänder abgeschlossenen

  • Treuhandvertrag samt
  • Anlage „Garantiebeträge im Garantiegültigkeitszeitraum“.

Ein Beispiel für eine ausgefüllte Anlage finden Sie im Kontextbereich als Download. 

2. Bankunterlagen

a) Erfolgt der Garantienachweis mittels eines Garantiekontos reichen Sie bitte eine gesonderte Bestätigung der kontoführenden Bank über nachfolgende Punkte ein:

  • Erfolgte Einzahlung des Garantiebetrages
  • Fehlen jeglicher Kündigungsfristen, die einer sofortigen Auszahlung entgegenstehen
  • Verzicht der Bank auf jegliche mögliche Einreden, insbesondere das AGB-Pfandrecht

b) Im Falle des Garantienachweises mittels einer Garantieerklärung reichen Sie bitte ausschließlich diese anstelle der gesonderten Bestätigung der Bank bei der stiftung ear ein.

3. Geräteinformationen

  • Bildmaterial (gerne in digitaler Form) zu den in Verkehr zu bringenden Elektro- und Elektronikgeräten, für welche die jeweilige Registrierung beantragt wird. Entscheidend ist, dass die Elektro- und Elektronikgeräte sowie die auf diesen aufgebrachte Markenbezeichnung deutlich erkennbar sind. Es genügt ein Bild je beantragter Registrierung (Marke und Geräteart)
  • Informationen zur Verwendung bzw. Funktionsweise der Elektro- und Elektronikgeräte (wie z.B. Datenblätter, Bedienungsanleitung etc.)

4. Ggf. Vollmacht

Werden Ihre Pflichten nach dem ElektroG von einem Dritten, beispielsweise einem Dienstleister, wahrgenommen, reichen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht (z.B. auf den konkret tätigen Mitarbeiter des Dienstleisters) bei der stiftung ear ein.

Garantieunterlagen bei einem kollektiven Garantienachweis

Bei einem Garantienachweis mittels „kollektiver Garantie“ senden Sie bitte ausschließlich die nachfolgenden Unterlagen an die stiftung ear:

  • Bildmaterial (gerne in digitaler Form) zu den in Verkehr zu bringenden Elektro- und Elektronikgeräten, für welche die jeweilige Registrierung beantragt wird. Entscheidend ist, dass die Elektro- und Elektronikgeräte sowie die auf diesen aufgebrachte Markenbezeichnung deutlich erkennbar sind;
  • Informationen zur Verwendung bzw. Funktionsweise der Elektro- und Elektronikgeräte (Datenblätter, Bedienungsanleitung etc.).

Nicht einzureichen sind dagegen alle Unterlagen, die vom Garantiedienstleister stammen (z.B. Treuhandvertrag, Garantiebescheinigung).

Bitte tragen Sie die Garantiedaten im ear-System eigenständig und unaufgefordert ein.

Auch die anschließende „Datenpflege“ (z.B. Anpassung von Garantiebeträgen, Aktualisierungen) nehmen Sie bitte selbst vor.

Die Garantiedaten sind unter dem Menüpunkt „Garantien“ zu hinterlegen. Die hierzu nötigen Angaben GarantieID, Garantiegültigkeitszeitraum, Zusatzinformation sowie Garantiebetrag erhalten Sie unmittelbar vom Garantiedienstleister.

Die Nichtvorlage von Bildmaterial bzw. eine fehlerhafte Datenanlage können zu einer längeren Bearbeitungszeit führen. Achten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse auf Übermittlung von vollständigem Bildmaterial und korrekte Datenanlage. Sollte der Garantiedienstleister das Bildmaterial und die weiteren für die Registrierungsbearbeitung erforderlichen Informationen nicht selbständig bei der stiftung ear einreichen, so müssen Sie diese bitte selbst übermitteln.

Übernimmt der Garantiedienstleister die Datenanlage und Kommunikation mit der stiftung ear, so ist es erforderlich, dass Sie der stiftung ear eine auf den konkret tätigen Mitarbeiter ausgestellte Vollmacht zusenden.