Garantienachweis (b2c)

Garantienarten (b2c-Geräte)

Hersteller-individuelle und kollektive Garantien

Das ElektroG gibt nicht verbindlich vor, wie der Nachweis der insolvenzsicheren Garantie zu erfolgen hat. Jeder Hersteller kann selbst entscheiden, auf welche Art und Weise er die Garantie nachweist. Hierbei ist zwischen „hersteller-individuellen“ und „kollektiven Garantien“ zu unterscheiden.

Hersteller-individuelle Garantien

Der hersteller-individuelle Garantienachweis kann z.B. in Form eines Garantiekontos oder einer Garantieerklärung jeweils in Verbindung mit einem entsprechenden Treuhandvertrag erbracht werden.

Nachfolgende zwei Gestaltungsmöglichkeiten werden standardmäßig verwendet:

  1. Garantiekonto mit Treuhandvertrag vom Treuhänder eröffnet
    Der Garantienachweis kann zum einen dadurch erfolgen, dass der Treuhänder bei einem in der Bundesrepublik Deutschland ansässigem Kreditinstitut ein Garantiekonto (insbesondere ein Sparbuch) eröffnet, auf welches der Hersteller die erforderlichen Garantiebeträge einzahlt. Für jeden Hersteller muss ein eigenes Konto eröffnet, also ein eigener Kontovertrag abgeschlossen werden. Die Nutzung eines bereits bestehenden Geschäftskontos des Treuhänders ist nicht möglich. Zum Mustervertrag
  2. Garantieerklärung mit Treuhandvertrag von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut oder Versicherer
    Als weitere Variante kann der Garantienachweis auch durch eine Garantierklärung eines in Deutschland ansässigen Kreditinstitutes oder Versicherers erbracht werden. In dieser garantiert das Kreditinstitut bzw. der Versicherer, bei Eintritt des Garantiefalls den Garantiebetrag in der erforderlichen Höhe an den Treuhänder auszuzahlen. Das Kreditinstitut bzw. der Versicherer kann nicht gleichzeitig als Treuhänder fungieren. Zum Mustervertrag

Kollektive Garantien

Ein Hersteller kann den Nachweis der insolvenzsicheren Garantie auch durch Teilnahme an einem vorab durch die Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem (sogenannte „kollektive Garantie“) erbringen. Derzeit gibt es sieben anerkannte Herstellergarantiesysteme: