Garantiegültigkeitszeitraum und Gesamtdauer des Garantievertrages
Garantiegültigkeitszeitraum
Der Garantiegültigkeitszeitraum ist der Zeitraum, in dem die Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr gebracht werden, für welche die Garantie nachgewiesen werden soll. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben kann er längstens 12 Monate betragen. Der Garantiegültigkeitszeitraum beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Produktdaten (Angaben zu Kategorie, Geräteart und Registrierungsgrundmenge) im ear-System eingetragen werden. Das Ende des Garantiegültigkeitszeitraumes ist immer ein Monatsletzter (Beginnt der Garantiegültigkeitszeitraum z.B. am 05.10.2008, so kann er längstens bis zum 30.09.2009 dauern).
- Wichtige Information: Der Garantiegültigkeitszeitraum ist nicht identisch mit der sog. „Gesamtdauer Garantievertrag“ im ear-System.
Gesamtdauer des Garantievertrages
Unter dem im ear-System verwendeten Begriff „Gesamtdauer Garantievertrag“ ist die Laufzeit des dem Garantienachweis zugrundeliegenden Vertrages (z.B. des Treuhandvertrages oder der Garantieerklärung) zu verstehen. Die Laufzeit muss immer mindestens die voraussichtliche mittlere Lebensdauer einschließlich eines Folgejahres der in einem Garantiegültigkeitszeitraum in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte umfassen.
Beispiel: Bei Elektro- und Elektronikgeräten der Geräteart „Mobiltelefone“ beträgt die voraussichtliche mittlere Lebensdauer 84 Monate (siehe Regel ear 02-003). Das bedeutet, dass die Garantie für die im Garantiegültigkeitszeitraum vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009 in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte bis zum 31.12.2016 insolvenzsicher erhalten bleiben muss.
Ist die Laufzeit des Garantienachweis, wie zum Beispiel im Falle eines Garantiekontos unbefristet, so kann im ear-System als Enddatum der „Gesamtdauer Garantievertrag“ der 31.12.2099 eingetragen werden.
Der im ear-System eingetragene Beginn der „Gesamtdauer Garantievertrag“ ist regelmäßig mit dem Beginn des ersten Garantiegültigkeitszeitraumes identisch, kann aber auch davor liegen.