direkt zur Hauptnavigation direkt zur Sekundärnavigation direkt zur Suchfunktion direkt zum Content Bereich direkt zur Marginalienspalte direkt zu den Breadcrumbs direkt zur Subnavigation

Registrierungspflicht für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Seit dem 24. November 2005 sind die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten durch das Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, sich bei der stiftung elektro-altgeräte register registrieren zu lassen. Ohne Registrierung darf ein betroffener Hersteller keine Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland in Verkehr bringen.

Die Registrierung gilt sowohl für privat („b2c-“) als auch für gewerblich genutzte (b2b-") Geräte. Entsprechend der Einteilung in b2c- und b2b-Geräte bestimmt das ElektroG den Umfang der jeweiligen Herstellerpflichten. So darf ein Hersteller von b2c-Geräten z.B. nur dann registriert werden, wenn er eine insolvenzsichere Garantie vorlegt. Wird die insolvenzsichere Garantie nicht jährlich vorgelegt, kann eine erteilte Registrierung widerrufen werden.

Mit der Registrierung wird sichergestellt, dass die Hersteller ihrer Produktverantwortung für ihre Geräte, insbesondere auch der Verpflichtung zur Verwertung und Entsorgung nach dem ElektroG nachkommen.

Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten werden in den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bereitgestellten Behältnissen gesammelt. Hersteller sind verpflichtet gesammelte und bereitgestellte Altgeräte unverzüglich abzuholen, wenn die Stiftung EAR dies anordnet.


Sie befinden sich hier: Home → Hersteller

© 2010 by ear. ear ist eine eingetragene Marke.