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Stiftung Elektro-Altgeräte Register

Fragen

Wer oder was ist die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR)? (Stand: 03. Januar 2008)

Die Stiftung EAR ist die gemäß § 6 Abs. 1 ElektroG von den Herstellern eingerichtete Gemeinsame Stelle und nimmt deren Aufgaben nach § 14 ElektroG wahr.

Kraft Beleihung durch das Umweltbundesamt nach § 17 ElektroG vom 06. Juli 2005 nimmt sie darüber hinaus die dort genannten Aufgaben der Zuständigen Behörde einschließlich der Vollstreckung der hierzu ergehenden Verwaltungsakte wahr: Registrierung der Hersteller einschließlich Widerruf der Registrierung, Erlass von Anordnungen zur Bereitstellung von Behältnissen und zur Abholung von bereitgestellten Behältnissen mit Altgeräten bei Übergabestellen der örE.

Sie ist nicht gewinnorientiert und wirtschaftlich und personell unabhängig.

Sie finanziert ihre Tätigkeiten als zuständige Behörde durch Gebühren und Auslagen, die durch Rechtsverordnung durch das BMU festgesetzt werden ( ElektroGKostV vom 06.07.2005, 2. Änderungsverordnung vom 05.12.2007).

Sie gewährleistet, dass sich alle registrierten Hersteller zu gleichen Bedingungen an der internen Regelsetzung beteiligen können (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 ElektroG)

Welche Aufgaben hat die Stiftung Elektro-Altgeräte Register?

Die „Gemeinsame Stelle“ (= Stiftung EAR) hat die Aufgabe, die Verpflichtungen jedes einzelnen Herstellers / Importeurs / Erstinverkehrbringers festzustellen, deren Erfüllung zu überwachen und ggf. durchzusetzen. Die Stiftung EAR sorgt auf Basis des ElektroG für die Festlegung der dafür notwendigen Regeln. Diese Aufgabe umfasst im wesentlichen:

  1. Registrierung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und Erfassung der dazu notwendigen Daten (§ 16 Abs. 2 ElektroG),
  2. Entgegennahme der Anmeldung der Übergabestellen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) (§ 9 Abs. 5 Satz 5 ElektroG),
  3. Entgegennahme von Mengenmeldungen (§ 13 Abs. 1 und 4 ElektroG),
  4. Berechnung der Menge der von jedem registrierten Hersteller bei den örE abzuholenden Altgeräte (§ 14 Abs. 5 ElektroG),
  5. Anordnung, örE die erforderliche Anzahl an Behältnissen zur Verfügung zu stellen unter Berücksichtigung der Berechnungen nach Nr. 4 (§ 9 Abs. 5 Satz 4 ElektroG),
  6. Anordnung zur Abholung der bereitgestellten Behältnisse unter Berücksichtigung der Berechnungen nach Nr. 4 (§ 16 Abs. 5 ElektroG),
  7. Veröffentlichung der registrierten Hersteller sowie deren Geräteart und Registrierungsnummer im Internet (§ 14 Abs. 2 ElektroG),
  8. Berichterstattung an das Umweltbundesamt (§ 14 Abs. 7 und 8 ElektroG)
Welche Aufgaben hat die Stiftung Elektro-Altgeräte Register nicht?
  1. Praktische Durchführung der Rücknahme und Entsorgung incl. Logistiksteuerung,
  2. Vermittlung von Logistik- und Entsorgungsleistungen (Verbot nach § 14 Abs. 9 ElektroG),
  3. Vorgaben zu und Überwachung der Stoffverbote (§ 5 ElektroG),
  4. Vorgaben zu und Überwachung der Kennzeichnung (§ 7 ElektroG),
  5. Vorgaben zu und Überwachung der Behandlungs- und Verwertungsaktivitäten einschließlich Zertifizierungen (§§ 11 und 12 ElektroG),
  6. allgemeine Beratung (s. unten)
Berät die Stiftung EAR Hersteller z. B. hinsichtlich ihrer Betroffenheit durch das ElektroG oder bei der Zuordnung ihrer Produkte zu Gerätearten? (Stand: 03. Januar 2008)

Die Stiftung EAR ist keine Consultingorganisation, die derartige Beratung für einzelne Hersteller leisten kann. Im Übrigen muss die Stiftung EAR die Neutralität einer Behörde wahren und sich an die Beschränkungen des Rechtsberatungsgesetzes halten. Demnach ist Rechtsberatung auschließlich den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Die Rechtsauslegung und Rechtssprechung obliegt den Gerichten in Deutschland.

An Hand des Anwendungsbereichs in § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 ElektroG kann jeder Hersteller selbst hinreichend sicher seine Betroffenheit feststellen, ggf. unter Zuhilfenahme externer Berater. Jeder Hersteller kennt selbst am besten die technischen Funktionen und die Verwendungsbereiche seiner Produkte und kann damit die Zuordnung zu den Kategorien und Gerätearten gemäß deren Titel und Regelbuch vornehmen. Allgemeine Informationen und Hilfestellungen wie beispielsweise Leitfäden finden sich auf der Homepage von EAR und z. B. unter http://www.altgeraete.org . Weiterhin gibt es Informationsveranstaltungen verschiedener Organisationen wie Industrie- und Branchenverbände, IHKs u. a. Auch EAR lässt in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister Informationsveranstaltungen durchführen (vgl. /aktuell/seminare_training/index_ger.html ).


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