Die Registrierungsnummer identifiziert einen registrierten Hersteller eindeutig. Ein registrierter Hersteller hat grundsätzlich nur eine Registrierungsnummer, unabhängig davon, für wie viele Marken und/oder Gerätearten er registriert ist.
Sie wird dem Hersteller bei der Stammregistrierung nach der vollständigen Eingabe aller Daten für mindestens eine Marke und eine Geräteart und deren Prüfung durch EAR durch den Registrierungsbescheid mitgeteilt. Sie bleibt bestehen, so lange der Hersteller registriert ist und ist Bestandteil der Veröffentlichung der registrierten Hersteller.
Jeder registrierte Hersteller muss die Registrierungsnummer im schriftlichen Geschäftsverkehr führen (§ 6 Abs. 2 Satz 4 ElektroG).
EAR empfiehlt die Verwendung der Registrierungsnummer im schriftlichen Geschäftsverkehr in der unten genannten Form.
Zweck dieser Vorschrift ist es, dem Abnehmer anzuzeigen, dass der Hersteller registriert ist. Damit soll vermieden werden, dass ein Vertreiber schuldhaft neue Elektro- und Elektronikgeräte nicht registrierter Hersteller in Verkehr bringt und dadurch selbst als Hersteller gilt (§ 3 Abs. 12 Satz 2 ElektroG). Daher soll die Registrierungsnummer zumindest auf folgenden Dokumenten vorhanden sein:
Zweckmäßig kann ihre Angabe auch auf weiteren Dokumenten sein, wie Lieferschein, Werbemittel, Internetpräsentationen.
Die Registrierungsnummer, die den einzelnen Hersteller eindeutig identifiziert, ist eine achtstellige numerische Zeichenfolge mit einer vorangestellten Bezeichnung. Sie wird in folgender Form von EAR vergeben:
"WEEE-Reg.-Nr. DE 12345678".
Da die Registrierung nur für Deutschland gilt, gibt die Registriernummer lediglich an, dass der Hersteller in Deutschland registriert ist. Dies wird durch den Zusatz "DE" vor der achtstelligen Registrierungsnummer zum Ausdruck gebracht.
Vgl. entsprechende Frage unter Registrierung .
Das ist grundsätzlich möglich. Dazu muss der Hersteller seine Marken und/oder Gerätearten nicht in Form von Ergänzungsregistrierungen angeben, sondern jeweils einen vollständigen Registrierungslauf der Stammregistrierung durchführen. Die allgemeinen Unternehmensdaten müssen dann nochmals eingegeben werden. Vgl. Registrierung .