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Menge

Fragen

Wie ist der Begriff Menge definiert?

Wenn im ElektroG und in den Regeln (s. dort) zur Durchführung des ElektroG der Begriff Menge verwendet wird, ist darunter grundsätzlich das Gewicht in kg oder Tonnen zu verstehen. Dies gilt sowohl für die Menge in Verkehr gebrachter Neugeräte, als auch für die Menge zurückgenommener Altgeräte und für die Stoffströme aus der Behandlung und Verwertung.

In Ausnahmefällen kann unter Menge auch die Stückzahl der (Alt-)Geräte verstanden werden, jedoch nur einheitlich für eine ganze Gruppe (s. dort). Diese Ausnahmen legen die zuständigen Produktbereiche (s. dort) im Wege der Regelsetzung (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 ElektroG) für alle in den jeweiligen Produktbereichen vertretenen Hersteller fest.

Wie ist die Menge in Verkehr gebrachter Geräte zu ermitteln? (Stand: 13. April 2007)

Grundlage der Mengenermittlung ist die Verkaufseinheit eines Geräts. Das Gerät kann als ein Teil oder in mehreren Teilen enthalten sein. Dazu kommen von Fall zu Fall weitere elektrische und nicht-elektrische Zubehörteile und Verbrauchsmaterial.

Welche Einzelbestandteile der Verkaufseinheit bei der Gewichtsermittlung zu berücksichtigen sind, legen die Produktbereiche im Wege der Regelsetzung (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 ElektroG) für alle ihnen zugeordneten Hersteller fest. Derzeit getroffene Festlegungen vgl. Regel EAR04-001 (Mengenerfassung; in Verkehr gebrachte Mengen).

Mindestens zu berücksichtigen sind alle Teile, die zum zweckbestimmten Einsatz des Geräts erforderlich sind, sowie mitgeliefertes elektrisches Zubehör. Ob Batterien und Akkus einbezogen werden, entscheiden die Produktbereiche für die in ihre Zuständigkeit fallenden Gerätearten. Verbrauchsmaterialien, soweit sie keine elektrischen Funktionen haben, sowie Verpackungen, Bedienungsanleitungen u. ä. werden bei der Mengenermittlung nicht berücksichtigt.

Wie ist die Menge bei zurückgenommenen Altgeräten zu ermitteln?

Nach § 3 Abs. 3 ElektroG gehören zu dem Altgerät "alle Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien, die zum Zeitpunkt des Eintritts der Abfalleigenschaft Teil des Altgerätes sind." Entsprechend dieser Definition ist das Gewicht zu ermitteln.


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