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Gruppe

Fragen

Verwandte Stichworte

Abholkoordination

Übergabestelle

Was sind Gruppen? Welche Gruppen gibt es?

§ 9 Abs. 4 ElektroG: "Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellen die von den Herstellern abzuholenden Altgeräte in folgenden Gruppen in Behältnissen unentgeltlich bereit (Anm.: Kategorien gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 ElektroG):

  1. Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte (Kategorien 1, 10)
  2. Kühlgeräte (Kategorie 1)
  3. Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik (Kategorien 3, 4)
  4. Gasentladungslampen (Kategorie 5)
  5. Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente (Kategorien 2, 5, 6, 7, 8, 9)"

Der Gruppe 2 (Kühlgeräte) sind neben Geräten wie z. B. Kühl- und Gefriergeräten auch Klimageräte und Ölradiatoren wegen ihres vergleichbaren Verwertungsweges und vergleichbarer Verwertungskosten zugeordnet.

Welche Bedeutung haben die Gruppen für Hersteller?

Die Anordnung der zuständigen Behörde zur Abholung eines bereitgestellten Behältnisses bei einer Übergabestelle bezieht sich jeweils auf die ganze Gruppe von Altgeräten, die in diesem Behältnis nach der obigen Definition enthalten sein kann, auch wenn darin weitere Gerätearten neben der des verpflichteten Herstellers enthalten sind. Umgekehrt wird auch die gesamte in dem Behältnis enthaltene Menge auf die Rücknahmeverpflichtung des Herstellers angerechnet.


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