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Absatzanteil

Fragen

Was ist der Absatzanteil im Unterschied zum Marktanteil?

Der Absatzanteil ist die Menge (Gewicht, ggf. Stückzahl) an Geräten einer Geräteart (s. dort), die ein Hersteller in Deutschland in Verkehr bringt, in Bezug auf die Menge aller Geräte aller Hersteller derselben Geräteart.

Er wird durch EAR bestimmt aus den regelmäßigen Meldungen der Hersteller gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 ElektroG über die in Verkehr gebrachten Mengen. Der Absatzanteil wird Dritten nicht zur Kenntnis gebracht.

Im Gegensatz dazu ist der Marktanteil der Umsatz eines Herstellers in einem Marktsegment. Er wird von verschiedenen Organisationen bestimmt. Allgemein gültige Kriterien für die Definition des Marktanteils und seine Ermittlung gibt es nicht.

Wozu dient der Absatzanteil? (Stand: 19. April 2007)

Der Absatzanteil dient zur Berechnung der Rücknahmeverpflichtung jedes Herstellers von Altgeräten, die vor dem 23.03.2006 erstmals in Verkehr gebracht wurden, sowie - falls der Hersteller diese Option wählt - für Geräte, die nach dem 23.03.2006 in Verkehr gebracht werden (§ 14 Abs. 5 Satz 2 und Satz 3 Nr. 2 ElektroG).

Siehe auch Rücknahme, Verwertung, Entsorgung und Berechnungsweise der „Abholkoordination“ .


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