direkt zur Hauptnavigation direkt zur Sekundärnavigation direkt zur Suchfunktion direkt zum Content Bereich direkt zur Marginalienspalte direkt zu den Breadcrumbs direkt zur Subnavigation

Abholanordnung

Fragen

Verwandte Stichworte

Abholkoordination

Übergabestelle

Was ist eine Abhol- bzw. Bereitstellungsanordnung? (Stand: 07. Januar 2008)

Die Abhol- und die Bereitstellungsanordnung der zuständigen Behörde sind Verwaltungsakte , die einen Hersteller zur Abholung der darin genannten Behältnisse mit Altgeräten sowie zur Bereitstellung entsprechender leerer Behältnisse bei einer Übergabestelle verpflichten . Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 5 Satz 4, § 16 Abs. 5 ElektroG. Der verpflichtete Hersteller hat den Anordnungen Folge zu leisten. Ein Widerspruchsverfahren gegen eine Abhol- oder Bereitstellungsanordnung findet nicht statt, eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung (§ 21 ElektroG).

In der Regel werden Abhol- und Bereitstellungsanordnung parallel mit gleichem Abholcode erlassen, damit bei der anfordernden Übergabestelle die bereitgestellten Behältnisse mit Altgeräten abgeholt und gleichzeitig leere Behältnisse zur Verfügung gestellt werden. Lediglich bei Änderungen an der Übergabestelle kommt es vor, dass nur Abholanordungen (z. B. bei Schließung einer Übergabestelle) oder nur Bereitstellungsanordnungen (z. B. bei Neueröffnung einer Übergabestelle) erlassen werden.

Wie erfolgt die Anordnung zur Abholung einer Gruppe bei einer Übergabestelle? (Stand: 07. Januar 2008)

Wenn die Meldung einer Übergabestelle gemäß § 9 Abs. 4 Satz 2 ElektroG bei EAR eingeht, dass eine Gruppe von Altgeräten (§ 9 Abs. 4 Satz 1 ElektroG) zur Abholung bereitgestellt ist, generiert EAR einen Abholcode und sendet ihn der anfordenden Übergabstelle zurück.

Gleichzeitig ermittelt EAR mittels des Algorithmus zur Abholanordnung den Hersteller, der die Abholung der bereitgestellten Altgeräte und die Stellung leerer Behältnisse durchzuführen hat. Mit E-Mail und/oder Fax an den im EAR-System benannten Ansprechpartner (entsprechend dem von ihm gewählten Korrespondenzweg; wenn im EAR-System angegeben, mit Kopie an den benannten Entsorger) ordnet sie die Abholung an, unter Nennung des Abholcodes, der Übergabestelle einschl. deren Korrespondenzdaten, der abzuholenden Gruppe, des bereitgestellten Volumens an Altgeräten sowie dem Zeitpunkt, zu dem die Abholung erfolgen muss.

Der Ansprechpartner des Herstellers muss daher sicherstellen, dass Nachrichten an die bei der Registrierung angegebene E-Mail- und/oder Fax-Adresse jederzeit entgegengenommen und notwendige Maßnahmen ergriffen werden.

Wie ist der Ablauf der Abholung, welche Meldungen sind erforderlich? (Stand: 07. Januar 2008)
  1. Der Hersteller übergibt die Daten der Abholanordnung seinem beauftragten Entsorger (sofern nicht direkt durch EAR erfolgt).
  2. Der Entsorger fährt die Übergabestelle in dem in der Anholanordnung genannten Zeitraum an und übernimmt die Behältnisse, wenn der ihm vorliegende Abholcode mit dem der Übergabstelle bekannten übereinstimmt.
  3. Die Übergabestelle meldet die erfolgte Abholung entweder via Handheld, wobei der Abholcode automatisch übertragen wird, oder elektronisch über ihren online-Zugang zum EAR-System nach Auswahl des Abholcodes an EAR. Erst nach erfolgter Abholbestätigung ist eine neue Meldung der Bereitstellung zur Abholung derselben Gruppe möglich.
  4. Der Entsorger stellt die Nettomenge der abgeholten Altgeräte fest und meldet sie dem Hersteller, der den Auftrag erteilt hat. Dieser meldet sie unter Nennung des Abholcodes online an EAR.
  5. EAR rechnet die Nettomenge auf die Verpflichtung des Herstellers bei der Geräteart und Marke, für die die Abholanordnung erfolgt ist, an. Damit ist der Abholvorgang abgeschlossen.
Wie erfolgt der Ablauf der Stellung von Behältnissen gemäß Paragraph 9 Abs. 5 Satz 1 ElektroG? (Stand: 07. Januar 2008)
  1. Der Hersteller übergibt die Daten der Bereitstellungsanordnung seinem beauftragten Entsorger (sofern nicht direkt durch EAR erfolgt).
  2. Der Entsorger fährt die Übergabestelle in dem in der Bereitstellungsanordnung genannten Zeitraum an und übergibt die in der Bereitstellungsanordnung beschriebenen Behältnisse, wenn der ihm vorliegende Abhol- bzw. Bereitstellungscode mit dem der Übergabstelle bekannten übereinstimmt.
  3. Die Übergabestelle meldet die erfolgte Bereitstellung entweder via Handheld, wobei der Code automatisch übertragen wird, oder elektronisch über ihren online-Zugang zum EAR-System nach Auswahl des Codes an EAR. Erst nach erfolgter Bereitstellungsbestätigung ist eine Teilnahme der Übergabestelle an der Abholkoordination mit diesen Behältnissen und deren Bereitstellung zur Abholung möglich.
Wie und in welchem Zeitraum muss die Abholung erfolgen? (Stand: 07. Januar 2008)

Die Abholung bereitgestellter Behältnisse mit Altgeräten und die Stellung leerer Behältnisse muss zu dem in der Abhol- bzw. Bereitstellungsanordnung genannten Datum in dem genannten Zeitraum erfolgen.

Was ist die Bedeutung des Abholcodes - wie und wozu wird er verwendet? (Stand: 07. Januar 2008)

Der Abholcode ist eine vierstellige alphanumerische Zeichenfolge. Sie ist nur für einen einzigen Vorgang gültig und identifiziert alle Daten eines einzelnen Abhol- bzw. Bereitstellungsvorgangs: Übergabestelle, abzuholende Gruppe, Datum und Uhrzeit der Meldung der Übergabestelle, den zur Abholung verpflichteten Hersteller, Geräteart und Marke, für die die Abholanordnung ergangen ist, Erfüllung der Anordung und abgeholte Nettomenge an Altgeräten. Alle zu dem Vorgang gehörenden Meldungen erfolgen unter Angabe des Abholcodes und werden dadurch eindeutig zugeordnet.

Wird EAR eine Liste mit den Übergabestellen und deren aktuelle Öffnungszeiten veröffentlichen oder den Entsorgern zur Verfügung stellen? (Stand: 07. Januar 2008)

Nein. Bei jeder Abhol- bzw. Bereitstellungsanordnung werden dem verpflichteten Hersteller die Koordinaten der Übergabestelle mitgeteilt, an der er ein Behältnis abholen oder zur Verfügung muss, wie Name, Adresse, Übergabezeiten, Ansprechpartner mit Kontaktdaten.


Sie befinden sich hier: HomeFAQ → Abholanordnung

© 2010 by ear. ear ist eine eingetragene Marke.