auch "new waste" oder "Neu-Altgeräte" genannt. Geräte, die nach dem 23.11.2005 erstmals in Deutschland in Verkehr gebracht werden (§ 6 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 24 ElektroG).
Für diese Altgeräte bemisst sich die Rücknahmeverpflichtung eines Herstellers je Geräteart (nur b2c-Geräte ) entweder
Bei b2b-Geräten muss der Hersteller dem Nutzer eine zumutbare Möglichkeit für die Rückgabe anbieten und die zurückgegebenen Altgeräte behandeln, verwerten und entsorgen, wenn er nicht mit dem Nutzer eine abweichende Vereinbarung getroffen hat (§ 10 Abs. 2 ElektroG).