In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir, die Anwendbarkeit des jeweiligen Vertragsmusters auf die individuelle Situation Ihres Unternehmens von Ihrem Hausjustiziar oder einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen und ggf. erforderliche Anpassung vorzunehmen. Die Verwendung der Musterverträge kann insbesondere im Falle der Einzahlung des Garantiebetrages auf ein vom Treuhänder eingerichtetes Garantiekonto (vgl. Variante II) mit gewerberechtlichen, finanzaufsichtsrechtlichen aber auch steuerrechtlichen Auswirkungen verbunden sein. Die stiftung ear übernimmt keine Haftung für Nachteile jedweder Art, die aus der Verwendung dieser Musterverträge entstehen.
Bitte beachten Sie, dass auch die Verwendung der bereitgestellten Musterverträge keine verbindliche Anerkennung der Unterlagen als Garantienachweis in jedem Einzelfall durch die stiftung ear garantieren kann; die verbindliche Anerkennung bleibt der individuellen Prüfung der ggf. angepassten Unterlagen im Einzelfall vorbehalten.
Wichtig:
Auf das jedem Mustervertrag vorangestellte Merkblatt weisen wir ausdrücklich hin. Das Merkblatt enthält wichtige Informationen für die von Ihnen gewählte Variante des Garantienachweises.
Über die vorgestellten Varianten hinaus bestehen natürlich weitere Möglichkeiten zur Erbringung eines insolvenzsicheren Garantienachweises (§ 6 Abs. 3 Satz 1 ElektroG). Zu nennen sind beispielsweise sog. revolvierende kumulierende Garantien sowie die Beteiligung an einem kollektiven Garantiesystem.
Eine Möglichkeit den Garantienachweis zu erbringen besteht darin, dass Ihr Unternehmen bei einer Bank ein Konto eröffnet und den darauf eingezahlten Garantiebetrag an einen von Ihrem Unternehmen zu bestimmenden Treuhänder verpfändet. Nachfolgend finden Sie die Musterformulare, die für diese Art des Garantienachweises bei der stiftung ear einzureichen sind; Die Unterlagen können Sie ausdrucken oder auf Ihren PC herunterladen:
Alternativ kann auch der von Ihrem Unternehmen zu bestimmende Treuhänder ein Konto bei seiner Bank einrichten, auf welches Ihr Unternehmen den Garantiebetrag einzahlt. Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Musterformulare zur weiteren Verwendung:
Eine letzte Standardvariante stellt der Garantienachweis mittels einer Garantieerklärung einer deutschen Bank oder Versicherung dar. Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Musterformulare zur weiteren Verwendung:
Der Garantienachweis ist jährlich zu erbringen (§ 6 Abs. 3 Satz 1 ElektroG). Daher ist unabhängig von der Art des Garantienachweises spätestens nach Ablauf eines Garantiegültigkeitszeitraumes neben der Aktualisierung der Mengen- und Garantiedaten im ear-System auch die Aktualisierung der Garantie als solche vorzunehmen. Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Musterformulare zur weiteren Verwendung:
Nachfolgend finden Sie eine exemplarisch ausgefüllte Musteranlage zu einem Treuhandvertrag. Bitte beachten Sie, dass im Falle des Garantienachweises mittels einer Garantieerklärung (siehe Ziffer 3) diese Anlage nicht als solche zum Treuhandvertrag, sondern als Anlage zur Garantieerklärung zu kennzeichen ist: