Seit dem 21. Juli 2010 werden Leuchten, die fest eingebaute, nicht austauschbare Lichtquellen enthalten, durch die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) nicht mehr als Gasentladungslampen, sondern als Leuchten qualifiziert. Sofern diese Leuchten zur Nutzung in Haushalten bestimmt sind, unterfallen sie damit nicht dem Anwendungsbereich des ElektroG (Anhang I Nr. 5 zum ElektroG). Die eingebauten Lichtquellen sind insoweit Teil der Leuchte, die nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG fällt (§ 2 Abs. 1 S. 1 und Anhang I Nr. 5 ElektroG) und fallen damit ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes.
Dem ElektroG unterfallen damit beispielsweise nicht mehr die zur Nutzung in Haushalten bestimmten Taschenlampen (-leuchten), Arbeitsleuchten, Stirnleuchten, Fahrradbeleuchtungen, Deckenstrahler und (Weihnachts-) Lichterketten mit eingebauten, nicht austauschbaren LEDs.
Für Unternehmen, die mit der Geräteart "Gasentladungslampen für die Nutzung in privaten Haushalten" der Kategorie 5 (Beleuchtungskörper) bei der stiftung ear registriert sind, bedeutet dies Folgendes:
LED-Lampen mit standardisierten Sockeln, die vom Benutzer selbst in die Fassung einer Leuchte eingesetzt werden können und herkömmliche Lampen ersetzen (insbes. sogenannte Retrofit-Lampen), fallen weiterhin in den Anwendungsbereich des ElektroG.
Für Unternehmen, die derzeit in der Geräteart „Gasentladungslampen für ausschließlich gewerbliche Nutzung“ registriert sind, wird die stiftung ear alsbald auch eine geänderte Verwaltungspraxis zur Anwendung bringen, über die wir sie rechtzeitig informieren werden. Details hierzu werden momentan durch die regelsetzenden Gremien festgelegt.
Am 30. September 2009 hat das Bundesumweltministerium die von ihm am 24. Juni 2005 herausgegebene Handlungshilfe "Hinweise zum Anwendungsbereich des ElektroG" zurückgezogen und von seiner Internetseite ersatzlos entfernt.
Hintergrund hierfür bilden die ergangene Rechtsprechung und die veröffentlichte Literatur zum ElektroG sowie die gefestigte Vollzugspraxis der stiftung ear sowie des Umweltbundesamts.
Im Zuge konsequenter Systemüberwachung und -überprüfung hat die stiftung ear im Dezember 2007 eine „Überprüfung Datenkonstellation und Berechnungsweise für die Abholkoordination" beauftragt. Zu diesem Zeitpunkt lagen erstmals die Abholzahlen für ein gesamtes Kalenderjahr ohne verfälschende Einflüsse aus dem Anlauf der gesetzlichen Verpflichtungen vor. Und auf dieser Grundlage konnte dann auch erstmals eine Untersuchung mit (anonymisierten) Echtdaten erfolgen. Die Systemüberwachung und ggf. -überprüfung wird von der stiftung ear laufend fortgeführt.
Die Überprüfung wurde von Prof. Dr.-Ing. H. Doedens, ehemals Institut für Siedlungswasser-wirtschaft und Abfalltechnik, Universität Hannover, durchgeführt. Vorgehensweise und Ergebnis vom 24. April 2009 sind nachfolgend veröffentlicht. Obwohl das ElektroG die Berechnung der sog. Abholkoordination ausdrücklich in den privaten Teil der stiftung ear (=Gemeinsame Stelle) legt, erfolgt die Veröffentlichung der Überprüfung dennoch in Würdigung vielfacher Wünsche.
Prof. Dr.-Ing. Doedens kommt zu folgendem Ergebnis:
„Die Überprüfung der bisher angewandten Berechnungsweise zeigt, dass sie bei der Zuweisung der Abholverpflichtungen für eine korrekte, zeitlich und räumlich gleichmäßige Verteilung entsprechend den Marktanteilen der Marken sorgt." Das Gutachten bestätigt damit das von der stiftung ear angewandte System der Abholkoordination in vollem Umfang.
Insbesondere die vielfach aufgestellte Behauptung, kleinere und mittlere Unternehmen würden benachteiligt, wird damit abschließend widerlegt. Prof. Dr.-Ing. Doedens weist ausdrücklich darauf hin, dass „Falscheingaben eine wesentliche Ursache für Außenstehenden nicht plausibel erscheinende Abholverpflichtungen und Kritik am ear-System" seien. Die stiftung ear hat hier bereits umfangreiche Kontrollmechanismen etabliert - und überprüft die Effektivität dieser Mechanismen fortlaufend - um Falscheingaben schnellstmöglich zu korrigieren. Hier ist die Mitarbeit aller Hersteller gefragt; das System lebt von der korrekten Eingabe der Daten.
In der Folge der Überprüfung hat die stiftung ear die von Prof. Dr.-Ing. Doedens vorgeschlagenen Optimierungen im ear-Systems umgesetzt. Diese Umsetzung wurde nochmals durch Gutachter überprüft und testiert. Das ergänzende Testat der Professoren Dr.-Ing. B. Gallenkemper und Dr. rer. nat. R. Runge ist nachfolgend, entsprechend § 14 Abs. 6 Satz 2 ElektroG, veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat jetzt Daten zur Erfassung, Verwertung, Wiederverwendung und Behandlung von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland aus dem Jahr 2006 veröffentlicht, wie sie an die EU–Kommission gerichtet wurden.
http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/5582.php
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